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Elterngeld

Das Elterngeld ist das große familienpolitische Prestigeprojekt der Bundesregierung. Sie nannte das Elterngeldgesetz einen wichtigen Motor für die Ziele der „nachhaltigen Familienpolitik“ und „eine Zukunftsinvestition“. Es ist seit 2007 in Kraft und als Lohnersatzleistung ausgestaltet. Eltern erhalten für höchstens 14 Monate (darunter 2 Vätermonate) 67% ihres letzten Nettoeinkommens als Elterngeld, mindestens aber 300 Euro. Diese 300 Euro erhalten auch Eltern, die zuvor nicht berufstätig waren. Damit soll berücksichtigt werden, „dass es viele sehr verschiedene Gründe geben kann, warum in dem Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen bezogen worden ist.“ Das Elterngeldkonzept will einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leistet, die Müttern die Sorgearbeit und Vätern die Ernährerrolle zuweisen. Als weiteres Ziel soll das Elterngeld die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten insbesondere auch einen Anreiz für junge Väter setzen, sich an der Erziehungsarbeit zu beteiligen.

Das Elterngeld ist in der derzeitigen Form eine sozial- und geschlechterpolitische Mogelpackung:

  • Es begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Erwerbslose, Studierende und BezieherInnen niedriger Einkommen. Denn 300 Euro monatlich decken bei weitem nicht alle Kosten ab, die für eine gesunde Ernährung, für Kleidung, Spielsachen und Dinge des täglichen Gebrauchs benötigt werden. Außerdem ist die Bezugsdauer des Elterngeldes mit dem neuen Elterngeldgesetz von 24 Monaten (beim früheren Erziehungsgeldbezug) auf nun 12 Monate gekürzt worden. Damit werden Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen durch das Elterngeld schlechter gestellt.
  • Das Elterngeldgesetz begünstigt einseitig den zeitweisen Totalausstieg der Frauen aus dem Beruf und wird auch überwiegend in dieser Form wahrgenommen. Die zwei Vätermonate sind in gleichstellungspolitischer Hinsicht viel zu wenig. Die bestehende Gesetzeslage verkürzt zudem den Elterngeld-Anspruch auf einen Zeitraum von 7 Monaten, wenn sich beide Eltern Erwerbs- und Erziehungsarbeit partnerschaftlich teilen wollen und gleichzeitig Teil-Elterngeld beanspruchen. Die ehemalige Familienministerin von der Leyen hat ihr Versprechen, diesen Missstand zu lösen bis heute nicht wahr gemacht. Auch ihre Nachfolgerin im Amt, Frau Köhler, ist hier noch nicht aktiv geworden.
  • Der Bezug des Elterngeldes ist auf die ersten Lebensmonate des Kindes begrenzt und nicht flexibel ausgestaltet. Eine intensive Betreuung durch die Eltern ist aber nicht nur im ersten Lebensjahr notwendig, sondern kann z.B. auch zu Beginn der Schulzeit oder bei individuellen Problemen erforderlich sein. Diese Flexibilität sieht das Elterngeldkonzept nicht vor.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, das Elterngeld zu einem sozial ausgestalteten Elterngeldkonto weiterzuentwickeln:

12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende): Für Väter und Mütter soll ein nicht übertragbarer gleicher Anspruch auf jeweils zwölf, für Alleinerziehende 24 Monate geschaffen werden. Die Inanspruchnahme soll auch in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes und gleichzeitig von beiden Elternteilen ermöglicht werden. So wird eine möglichst gleiche Aufteilung der Erwerbs- als auch der Erziehungsarbeit begünstigt.

Mindestelterngeld auf 450 Euro anheben: Über ein Drittel aller Elterngeld- bezieherInnen erhält nur 300 Euro. Das betrifft vor allem Studierende, Erwerbslose, Eltern in Ausbildung. Eine Anhebung auf 450 Euro wäre ein Schritt, um der zunehmende Armut von Kindern und Familien mit Kinder etwas entgegen zu setzen.